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Speed-Clean Istrefi
Lorene Istrefi Löffelhardt
Oberziererstraße 39, 52382 Niederzier
Telefon: 02428-8184756
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Urheberrecht

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Unsere Allgemeinen Geschäftsbestimmungen 

1. Für wen gelten diese Geschäftsbedingungen?

Diese Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche zwischen Ihnen als dem Auftraggeber und uns als dem Auftragnehmer abgeschlossene Verträge. Auftraggeber im Sinne der vorliegenden AGB sind Verbraucher wie auch Unternehmer. 

Verbraucher sind natürliche Personen, die das Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließen, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. 

Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln. 

2. Welche Leistung erbringen wir?

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend. Sie gelten als angenommen, wenn der Auftraggeber ein Angebot/einen Auftrag unterzeichnet, der diese Bedingungen enthält oder eine schriftliche Auftragsbestätigung vor Beginn der Arbeiten erhalten hat. Mündliche oder telefonische Bestätigungen können eine Bestätigung in Textform nicht ersetzen.

2.2 Wir führen die Leistungen wie im Vertrag vereinbart aus. Auftragsänderungen bzw. -erweiterungen haben nur Gültigkeit, wenn sie nach Art und Umfang schriftlich von hierzu autorisierten Personen festgelegt werden.

2.3 Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet, abweichend von der Leistungsbeschreibung Absprachen mit unseren Mitarbeitern zu treffen. Unsere Mitarbeiter sind mit entsprechenden Leistungsbescheiden ausgestattet, die von diesen unbedingt einzuhalten sind. Diesbezügliche Anfragen seitens des Auftraggebers sind ausschließlich an die Geschäftsführung oder eine gleichgestellte Person zu stellen.

3. Was passiert bei Nichtdurchführbarkeit?

3.1 Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, einen Auftrag bzw. eine im Rahmen eines Auftrags wiederkehrende Einzelleistung bis zu 48 Stunden vor Auftragsbeginn zu stornieren, wenn er umgehend einen Ersatztermin mit uns vereinbart.

3.2 Wird kein Ersatztermin seitens des Auftraggebers gewünscht, wird der Auftrag bzw. die wiederkehrende Einzelleistung in Rechnung gestellt. Gleiches gilt, wenn – egal aus welchem Grund – der Auftrag bzw. die Einzelleistung weniger als 48 Stunden seitens des Auftraggebers storniert wird.

3.3 Der Auftraggeber kann bei ihm geplante Urlaube, verbunden mit dem Wunsch nach Pausierung der Reinigungsdienstleistungen, bis zu drei Monate vor Urlaubsantritt anmelden. Die Anmeldung muss schriftlich unter Angabe der Abwesenheitszeiten erfolgen. Liegt keine schriftliche Anmeldung vor, sind wir berechtigt, die vollen nach Vertrag in dieser Zeit anfallenden Reinigungsdienstleistungen in Rechnung zu stellen.

3.4. Soweit wir an der Erbringung der Dienstleistung aus Gründen, die in unserer Sphäre liegen gehindert sind, werden für den Termin keine Kosten in Rechnung gestellt und ein Ersatztermin vereinbart. Für einen solchen Ersatztermin fallen keine zusätzlichen Kosten für den Auftraggeber an. Im Falle einer Absage durch uns erstatten wir keine Kosten, die dem Auftraggeber aufgrund einer anderweitigen Beauftragung Dritter entstehen, es sei denn wir können keinen Ersatztermin angeben.

3.5 Reinigungen, die turnusmäßig auf einen Sonn- oder gesetzlichen Feiertag fallen, fallen ersatzlos aus. Wir bieten grundsätzlich keine Ersatztermine an. Sollte ausnahmsweise und auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers an diesen Tagen eine Reinigung durchgeführt werden, fallen entsprechende Sonderzuschläge an. Die monatliche Pauschalvergütung bleibt von solchen Ausfallzeiten, insbesondere durch gesetzliche Feiertage, unberührt und ist in voller Höhe zu entrichten. Die Kalkulation der Pauschale berücksichtigt übliche Ausfallzeiten, insbesondere gesetzliche Feiertage.

3.6 Unsere Betriebsferien werden auf unserer Internetseite mindestens einen (1) Monat vor Beginn angekündigt. In der Zeit der Betriebsferien findet keine Reinigung statt. Wir stellen keine Urlaubsvertretung oder anderweitigen Ersatz. 

4. Welche Preise und Fälligkeiten gelten?

4.1 Es gelten die vertraglich im Leistungsumfang festgelegten Preise.

4.2 Die Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Aufgrund unseres Kleinunternehmerstatus wird die Mehrwertsteuer derzeit in unseren Rechnungen nicht ausgewiesen. Soweit der Kleinunternehmerstatus entfällt, wird die Mehrwertsteuer auf den Rechnungen ausgewiesen werden.

4.3 Preiserhöhungen aufgrund steigender Energiekosten, Inflation o.ä. werden zu einem großen Teil von uns aufgefangen. Gleichwohl können diese Kosten nicht vollständig von uns getragen werden; wir sind daher berechtigt, eigene Kostensteigerungen in diesen Bereichen an den Auftraggeber weiterzugeben. Andere zu sinkenden Kosten auf unserer Seite führende Faktoren werden dabei berücksichtigt. Hierüber sowie über ein sich aus der Preiserhöhung ggfls. ergebendes Sonderkündigungsrecht wird der Auftraggeber rechtzeitig informiert. 

4.4 Die Vergütung ist mit Rechnungsstellung fällig, soweit sich nicht etwas anderes aus dem Angebot, der Auftragsbestätigung oder dem Inhalt der Rechnung ergibt. Die Rechnung ist ohne Abzug fällig.

5. Wie berechnen sich die Preise?

5.1 Wir ermitteln die der Abrechnung zugrunde liegenden Maße entsprechend den Richtlinien für Vergabe und Abrechnung des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereinigerhandwerks.

5.2 Die im Angebot aufgeführten Maße gelten als anerkannt, wenn ihnen nicht unverzüglich widersprochen wird. Eine rückwirkende Änderung der Maße erfolgt nicht. Neu festgestellte Maße berechtigten den Auftraggeber nicht zu Erstattungen oder Nachforderungen

6. Welche Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen gelten?

6.1. Die Vertragslaufzeit richtet sich nach dem vereinbarten Leistungsumfang. Reinigungsleistungen können entweder wiederkehrend im Turnus oder einmal zu erbringen sein

6.2 Der Vertrag beginnt mit Unterzeichnung durch die Vertragsparteien bzw. mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch uns. Er endet im Falle einer einmalig zu erbringenden Reinigungsleistung mit Erreichung des vereinbarten Zwecks, d.h. mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Reinigungsleistungen.

6.3 Bei turnusmäßig wiederkehrenden Reinigungsdienstleistungen beträgt die Kündigungsfrist einen Monat. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Die Kündigung aus wichtigem Grund beliebt hiervon unberührt.

6.4 Soweit in diesem Vertrag nicht anders geregelt, enden die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Parteien mit der Vertragsbeendigung.

7. Wie sind Beschwerden zu melden und was sind die Folgen?

7.1 Soweit Mängel der Werkleistung in Betracht kommen, sind diese seitens des Auftraggebers unverzüglich unter Angabe des Rechnungszeitraums bzw. des Reinigungsmonats schriftlich unter Angabe des Grundes, des Datums und der Uhrzeit sowie des ausführenden Mitarbeiters unter Beifügung von Bildern bei uns anzumelden.

7.2 Mängelrügen, die nach Ingebrauchnahme durch den Auftraggeber oder nach Rechnungsstellung für den betroffenen Zeitraum erfolgen, können von uns nicht mehr akzeptiert oder behoben werden.

7.3 Einmalige Reinigungsdienstleistungen sind umgehend spätestens drei Tage nach der Fertigstellung bzw. der entsprechenden Meldung durch den Auftraggeber abzunehmen. Kommt der Auftraggeber dem nicht nach, gilt die Leistung als abgenommen.

8. Welche Gewährleistungsrechte gelten?

8.1 Es gilt die gesetzliche werkvertragliche Gewährleistung, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.

8.2 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr. Diese kürzere Frist gilt nicht bei grobem Verschulden unsererseits und auch nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Ebenso unberührt bleibt die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

9. Welche Haftungsbestimmungen gelten?

9.1 Nach den gesetzlichen Bestimmungen haften wir uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie Arglist beruhen. Darüber hinaus haften wir uneingeschränkt für Schäden, die von der Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, wie dem Produkthaftungsgesetz, umfasst werden sowie im Fall der Übernahme von Garantien.

9.2 Für solche Schäden, die nicht von Ziffer 9.1 erfasst werden und die durch einfache oder leichte Fahrlässigkeit verursacht werden, haften wir soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung von Vertragspflichten betrifft, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen (sog. Kardinalpflichten). Dabei beschränkt sich unsere Haftung auf die vertragstypischen vorhersehbaren Schäden.

9.3 Im Falle leicht fahrlässiger Verletzungen solcher Vertragspflichten, die weder von Ziffer 9.1 noch 9.2 erfasst werden (sog. unwesentliche Vertragspflichten) haften wir gegenüber Verbrauchern – dies begrenzt auf die vertragstypischen vorhersehbaren Schäden.

9.4 Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Insbesondere übernehmen wir keine Haftung für seitens des Auftraggebers gestellten Reinigungsmaschinen und/oder -mitteln. Es werden von uns auch keine Wartungsarbeiten an diesen durchgeführt.

10. Schlussbestimmungen

10.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

10.2 Gerichtsstand für Vertragspartner, welche keine Verbraucher sind, ist der Sitz des Auftragsnehmers. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Regelungen der ZPO.

10.3 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Textform. Das Formerfordernis kann nicht durch mündliche Vereinbarung, konkludentes Verhalten oder stillschweigend außer Kraft gesetzt werden.

10.4 Vertragssprache ist Deutsch.

1. Für wen gelten diese Geschäftsbedingungen?

Diese Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche zwischen Ihnen als dem Auftraggeber und uns als dem Auftragnehmer abgeschlossene Verträge. Auftraggeber im Sinne der vorliegenden AGB sind Verbraucher wie auch Unternehmer. 

Verbraucher sind natürliche Personen, die das Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließen, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. 

Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln. 

2. Welche Leistung erbringen wir?

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend. Sie gelten als angenommen, wenn der Auftraggeber ein Angebot/einen Auftrag unterzeichnet, der diese Bedingungen enthält oder eine schriftliche Auftragsbestätigung vor Beginn der Arbeiten erhalten hat. Mündliche oder telefonische Bestätigungen können eine Bestätigung in Textform nicht ersetzen.

2.2 Wir führen die Leistungen wie im Vertrag vereinbart aus. Auftragsänderungen bzw. -erweiterungen haben nur Gültigkeit, wenn sie nach Art und Umfang schriftlich von hierzu autorisierten Personen festgelegt werden.

2.3 Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet, abweichend von der Leistungsbeschreibung Absprachen mit unseren Mitarbeitern zu treffen. Unsere Mitarbeiter sind mit entsprechenden Leistungsbescheiden ausgestattet, die von diesen unbedingt einzuhalten sind. Diesbezügliche Anfragen seitens des Auftraggebers sind ausschließlich an die Geschäftsführung oder eine gleichgestellte Person zu stellen.

3. Was passiert bei Nichtdurchführbarkeit?

3.1 Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, einen Auftrag bzw. eine im Rahmen eines Auftrags wiederkehrende Einzelleistung bis zu 48 Stunden vor Auftragsbeginn zu stornieren, wenn er umgehend einen Ersatztermin mit uns vereinbart.

3.2 Wird kein Ersatztermin seitens des Auftraggebers gewünscht, wird der Auftrag bzw. die wiederkehrende Einzelleistung in Rechnung gestellt. Gleiches gilt, wenn – egal aus welchem Grund – der Auftrag bzw. die Einzelleistung weniger als 48 Stunden seitens des Auftraggebers storniert wird.

3.3 Der Auftraggeber kann bei ihm geplante Urlaube, verbunden mit dem Wunsch nach Pausierung der Reinigungsdienstleistungen, bis zu drei Monate vor Urlaubsantritt anmelden. Die Anmeldung muss schriftlich unter Angabe der Abwesenheitszeiten erfolgen. Liegt keine schriftliche Anmeldung vor, sind wir berechtigt, die vollen nach Vertrag in dieser Zeit anfallenden Reinigungsdienstleistungen in Rechnung zu stellen.

3.4. Soweit wir an der Erbringung der Dienstleistung aus Gründen, die in unserer Sphäre liegen gehindert sind, werden für den Termin keine Kosten in Rechnung gestellt und ein Ersatztermin vereinbart. Für einen solchen Ersatztermin fallen keine zusätzlichen Kosten für den Auftraggeber an. Im Falle einer Absage durch uns erstatten wir keine Kosten, die dem Auftraggeber aufgrund einer anderweitigen Beauftragung Dritter entstehen, es sei denn wir können keinen Ersatztermin angeben.

3.5 Reinigungen, die turnusmäßig auf einen Sonn- oder gesetzlichen Feiertag fallen, fallen ersatzlos aus. Wir bieten grundsätzlich keine Ersatztermine an. Sollte ausnahmsweise und auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers an diesen Tagen eine Reinigung durchgeführt werden, fallen entsprechende Sonderzuschläge an. 

3.6 Unsere Betriebsferien werden auf unserer Internetseite mindestens einen (1) Monat vor Beginn angekündigt. In der Zeit der Betriebsferien findet keine Reinigung statt. Wir stellen keine Urlaubsvertretung oder anderweitigen Ersatz.

4. Welche Preise und Fälligkeiten gelten?

4.1 Es gelten die vertraglich im Leistungsumfang festgelegten Preise.

4.2 Die Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Aufgrund unseres Kleinunternehmerstatus wird die Mehrwertsteuer derzeit in unseren Rechnungen nicht ausgewiesen. Soweit der Kleinunternehmerstatus entfällt, wird die Mehrwertsteuer auf den Rechnungen ausgewiesen werden.

4.3 Preiserhöhungen aufgrund steigender Energiekosten, Inflation o.ä. werden zu einem großen Teil von uns aufgefangen. Gleichwohl können diese Kosten nicht vollständig von uns getragen werden; wir sind daher berechtigt, eigene Kostensteigerungen in diesen Bereichen an den Auftraggeber weiterzugeben. Andere zu sinkenden Kosten auf unserer Seite führende Faktoren werden dabei berücksichtigt. Hierüber sowie über ein sich aus der Preiserhöhung ggfls. ergebendes Sonderkündigungsrecht wird der Auftraggeber rechtzeitig informiert. 

4.4 Die Vergütung ist mit Rechnungsstellung fällig, soweit sich nicht etwas anderes aus dem Angebot, der Auftragsbestätigung oder dem Inhalt der Rechnung ergibt. Die Rechnung ist ohne Abzug fällig.

5. Wie berechnen sich die Preise?

5.1 Wir ermitteln die der Abrechnung zugrunde liegenden Maße entsprechend den Richtlinien für Vergabe und Abrechnung des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereinigerhandwerks.

5.2 Die im Angebot aufgeführten Maße gelten als anerkannt, wenn ihnen nicht unverzüglich widersprochen wird. Eine rückwirkende Änderung der Maße erfolgt nicht. Neu festgestellte Maße berechtigten den Auftraggeber nicht zu Erstattungen oder Nachforderungen

6. Welche Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen gelten?

6.1. Die Vertragslaufzeit richtet sich nach dem vereinbarten Leistungsumfang. Reinigungsleistungen können entweder wiederkehrend im Turnus oder einmal zu erbringen sein

6.2 Der Vertrag beginnt mit Unterzeichnung durch die Vertragsparteien bzw. mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch uns. Er endet im Falle einer einmalig zu erbringenden Reinigungsleistung mit Erreichung des vereinbarten Zwecks, d.h. mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Reinigungsleistungen.

6.3 Bei turnusmäßig wiederkehrenden Reinigungsdienstleistungen beträgt die Kündigungsfrist einen Monat. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Die Kündigung aus wichtigem Grund beliebt hiervon unberührt.

6.4 Soweit in diesem Vertrag nicht anders geregelt, enden die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Parteien mit der Vertragsbeendigung.

7. Wie sind Beschwerden zu melden und was sind die Folgen?

7.1 Soweit Mängel der Werkleistung in Betracht kommen, sind diese seitens des Auftraggebers unverzüglich unter Angabe des Rechnungszeitraums bzw. des Reinigungsmonats schriftlich unter Angabe des Grundes, des Datums und der Uhrzeit sowie des ausführenden Mitarbeiters unter Beifügung von Bildern bei uns anzumelden.

7.2 Mängelrügen, die nach Ingebrauchnahme durch den Auftraggeber oder nach Rechnungsstellung für den betroffenen Zeitraum erfolgen, können von uns nicht mehr akzeptiert oder behoben werden.

7.3 Einmalige Reinigungsdienstleistungen sind umgehend spätestens drei Tage nach der Fertigstellung bzw. der entsprechenden Meldung durch den Auftraggeber abzunehmen. Kommt der Auftraggeber dem nicht nach, gilt die Leistung als abgenommen.

8. Welche Gewährleistungsrechte gelten?

8.1 Es gilt die gesetzliche werkvertragliche Gewährleistung, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.

8.2 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr. Diese kürzere Frist gilt nicht bei grobem Verschulden unsererseits und auch nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Ebenso unberührt bleibt die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

9. Welche Haftungsbestimmungen gelten?

9.1 Nach den gesetzlichen Bestimmungen haften wir uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie Arglist beruhen. Darüber hinaus haften wir uneingeschränkt für Schäden, die von der Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, wie dem Produkthaftungsgesetz, umfasst werden sowie im Fall der Übernahme von Garantien.

9.2 Für solche Schäden, die nicht von Ziffer 9.1 erfasst werden und die durch einfache oder leichte Fahrlässigkeit verursacht werden, haften wir soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung von Vertragspflichten betrifft, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen (sog. Kardinalpflichten). Dabei beschränkt sich unsere Haftung auf die vertragstypischen vorhersehbaren Schäden.

9.3 Im Falle leicht fahrlässiger Verletzungen solcher Vertragspflichten, die weder von Ziffer 9.1 noch 9.2 erfasst werden (sog. unwesentliche Vertragspflichten) haften wir gegenüber Verbrauchern – dies begrenzt auf die vertragstypischen vorhersehbaren Schäden.

9.4 Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Insbesondere übernehmen wir keine Haftung für seitens des Auftraggebers gestellten Reinigungsmaschinen und/oder -mitteln. Es werden von uns auch keine Wartungsarbeiten an diesen durchgeführt.

10. Schlussbestimmungen

10.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

10.2 Gerichtsstand für Vertragspartner, welche keine Verbraucher sind, ist der Sitz des Auftragsnehmers. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Regelungen der ZPO.

10.3 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Textform. Das Formerfordernis kann nicht durch mündliche Vereinbarung, konkludentes Verhalten oder stillschweigend außer Kraft gesetzt werden.

10.4 Vertragssprache ist Deutsch.

1. Für wen gelten diese Geschäftsbedingungen?

Diese Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche zwischen Ihnen als dem Auftraggeber und uns als dem Auftragnehmer abgeschlossene Verträge. Auftraggeber im Sinne der vorliegenden AGB sind Verbraucher wie auch Unternehmer. 

Verbraucher sind natürliche Personen, die das Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließen, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. 

Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln. 

2. Welche Leistung erbringen wir?

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend. Sie gelten als angenommen, wenn der Auftraggeber ein Angebot/einen Auftrag unterzeichnet, der diese Bedingungen enthält oder eine schriftliche Auftragsbestätigung vor Beginn der Arbeiten erhalten hat. Mündliche oder telefonische Bestätigungen können eine Bestätigung in Textform nicht ersetzen.

2.2 Wir führen die Leistungen wie im Vertrag vereinbart aus. Auftragsänderungen bzw. -erweiterungen haben nur Gültigkeit, wenn sie nach Art und Umfang schriftlich von hierzu autorisierten Personen festgelegt werden.

2.3 Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet, abweichend von der Leistungsbeschreibung Absprachen mit unseren Mitarbeitern zu treffen. Unsere Mitarbeiter sind mit entsprechenden Leistungsbescheiden ausgestattet, die von diesen unbedingt einzuhalten sind. Diesbezügliche Anfragen seitens des Auftraggebers sind ausschließlich an die Geschäftsführung oder eine gleichgestellte Person zu stellen.

3. Was passiert bei Nichtdurchführbarkeit?

3.1 Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, einen Auftrag bzw. eine im Rahmen eines Auftrags wiederkehrende Einzelleistung bis zu 48 Stunden vor Auftragsbeginn zu stornieren, wenn er umgehend einen Ersatztermin mit uns vereinbart.

3.2 Wird kein Ersatztermin seitens des Auftraggebers gewünscht, wird der Auftrag bzw. die wiederkehrende Einzelleistung in Rechnung gestellt. Gleiches gilt, wenn – egal aus welchem Grund – der Auftrag bzw. die Einzelleistung weniger als 48 Stunden seitens des Auftraggebers storniert wird.

3.3 Der Auftraggeber kann bei ihm geplante Urlaube, verbunden mit dem Wunsch nach Pausierung der Reinigungsdienstleistungen, bis zu drei Monate vor Urlaubsantritt anmelden. Die Anmeldung muss schriftlich unter Angabe der Abwesenheitszeiten erfolgen. Liegt keine schriftliche Anmeldung vor, sind wir berechtigt, die vollen nach Vertrag in dieser Zeit anfallenden Reinigungsdienstleistungen in Rechnung zu stellen.

3.4. Soweit wir an der Erbringung der Dienstleistung aus Gründen, die in unserer Sphäre liegen gehindert sind, werden für den Termin keine Kosten in Rechnung gestellt und ein Ersatztermin vereinbart. Für einen solchen Ersatztermin fallen keine zusätzlichen Kosten für den Auftraggeber an. Im Falle einer Absage durch uns erstatten wir keine Kosten, die dem Auftraggeber aufgrund einer anderweitigen Beauftragung Dritter entstehen, es sei denn wir können keinen Ersatztermin angeben.

3.5 Reinigungen, die turnusmäßig auf einen Sonn- oder gesetzlichen Feiertag fallen, fallen ersatzlos aus. Wir bieten grundsätzlich keine Ersatztermine an. Sollte ausnahmsweise und auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers an diesen Tagen eine Reinigung durchgeführt werden, fallen entsprechende Sonderzuschläge an. 

3.6 Unsere Betriebsferien werden auf unserer Internetseite mindestens einen (1) Monat vor Beginn angekündigt. In der Zeit der Betriebsferien findet keine Reinigung statt. Wir stellen keine Urlaubsvertretung oder anderweitigen Ersatz.

4. Welche Preise und Fälligkeiten gelten?

4.1 Es gelten die vertraglich im Leistungsumfang festgelegten Preise.

4.2 Die Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Aufgrund unseres Kleinunternehmerstatus wird die Mehrwertsteuer derzeit in unseren Rechnungen nicht ausgewiesen. Soweit der Kleinunternehmerstatus entfällt, wird die Mehrwertsteuer auf den Rechnungen ausgewiesen werden.

4.3 Preiserhöhungen aufgrund steigender Energiekosten, Inflation o.ä. werden zu einem großen Teil von uns aufgefangen. Gleichwohl können diese Kosten nicht vollständig von uns getragen werden; wir sind daher berechtigt, eigene Kostensteigerungen in diesen Bereichen an den Auftraggeber weiterzugeben. Andere zu sinkenden Kosten auf unserer Seite führende Faktoren werden dabei berücksichtigt. Hierüber sowie über ein sich aus der Preiserhöhung ggfls. ergebendes Sonderkündigungsrecht wird der Auftraggeber rechtzeitig informiert. 

4.4 Die Vergütung ist mit Rechnungsstellung fällig, soweit sich nicht etwas anderes aus dem Angebot, der Auftragsbestätigung oder dem Inhalt der Rechnung ergibt. Die Rechnung ist ohne Abzug fällig.

5. Wie berechnen sich die Preise?

5.1 Wir ermitteln die der Abrechnung zugrunde liegenden Maße entsprechend den Richtlinien für Vergabe und Abrechnung des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereinigerhandwerks.

5.2 Die im Angebot aufgeführten Maße gelten als anerkannt, wenn ihnen nicht unverzüglich widersprochen wird. Eine rückwirkende Änderung der Maße erfolgt nicht. Neu festgestellte Maße berechtigten den Auftraggeber nicht zu Erstattungen oder Nachforderungen

6. Welche Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen gelten?

6.1. Die Vertragslaufzeit richtet sich nach dem vereinbarten Leistungsumfang. Reinigungsleistungen können entweder wiederkehrend im Turnus oder einmal zu erbringen sein

6.2 Der Vertrag beginnt mit Unterzeichnung durch die Vertragsparteien bzw. mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch uns. Er endet im Falle einer einmalig zu erbringenden Reinigungsleistung mit Erreichung des vereinbarten Zwecks, d.h. mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Reinigungsleistungen.

6.3 Bei turnusmäßig wiederkehrenden Reinigungsdienstleistungen beträgt die Kündigungsfrist einen Monat. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Die Kündigung aus wichtigem Grund beliebt hiervon unberührt.

6.4 Soweit in diesem Vertrag nicht anders geregelt, enden die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Parteien mit der Vertragsbeendigung.

7. Wie sind Beschwerden zu melden und was sind die Folgen?

7.1 Soweit Mängel der Werkleistung in Betracht kommen, sind diese seitens des Auftraggebers unverzüglich unter Angabe des Rechnungszeitraums bzw. des Reinigungsmonats schriftlich unter Angabe des Grundes, des Datums und der Uhrzeit sowie des ausführenden Mitarbeiters unter Beifügung von Bildern bei uns anzumelden.

7.2 Mängelrügen, die nach Ingebrauchnahme durch den Auftraggeber oder nach Rechnungsstellung für den betroffenen Zeitraum erfolgen, können von uns nicht mehr akzeptiert oder behoben werden.

7.3 Einmalige Reinigungsdienstleistungen sind umgehend spätestens drei Tage nach der Fertigstellung bzw. der entsprechenden Meldung durch den Auftraggeber abzunehmen. Kommt der Auftraggeber dem nicht nach, gilt die Leistung als abgenommen.

8. Welche Gewährleistungsrechte gelten?

8.1 Es gilt die gesetzliche werkvertragliche Gewährleistung, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.

8.2 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr. Diese kürzere Frist gilt nicht bei grobem Verschulden unsererseits und auch nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Ebenso unberührt bleibt die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

9. Welche Haftungsbestimmungen gelten?

9.1 Nach den gesetzlichen Bestimmungen haften wir uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie Arglist beruhen. Darüber hinaus haften wir uneingeschränkt für Schäden, die von der Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, wie dem Produkthaftungsgesetz, umfasst werden sowie im Fall der Übernahme von Garantien.

9.2 Für solche Schäden, die nicht von Ziffer 9.1 erfasst werden und die durch einfache oder leichte Fahrlässigkeit verursacht werden, haften wir soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung von Vertragspflichten betrifft, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen (sog. Kardinalpflichten). Dabei beschränkt sich unsere Haftung auf die vertragstypischen vorhersehbaren Schäden.

9.3 Im Falle leicht fahrlässiger Verletzungen solcher Vertragspflichten, die weder von Ziffer 9.1 noch 9.2 erfasst werden (sog. unwesentliche Vertragspflichten) haften wir gegenüber Verbrauchern – dies begrenzt auf die vertragstypischen vorhersehbaren Schäden.

9.4 Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Insbesondere übernehmen wir keine Haftung für seitens des Auftraggebers gestellten Reinigungsmaschinen und/oder -mitteln. Es werden von uns auch keine Wartungsarbeiten an diesen durchgeführt.

10. Schlussbestimmungen

10.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

10.2 Gerichtsstand für Vertragspartner, welche keine Verbraucher sind, ist der Sitz des Auftragsnehmers. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Regelungen der ZPO.

10.3 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Textform. Das Formerfordernis kann nicht durch mündliche Vereinbarung, konkludentes Verhalten oder stillschweigend außer Kraft gesetzt werden.

10.4 Vertragssprache ist Deutsch.

1. Für wen gelten diese Geschäftsbedingungen?

Diese Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche zwischen Ihnen als dem Auftraggeber und uns als dem Auftragnehmer abgeschlossene Verträge. Auftraggeber im Sinne der vorliegenden AGB sind Verbraucher wie auch Unternehmer. 

Verbraucher sind natürliche Personen, die das Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließen, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. 

Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln. 

2. Welche Leistung erbringen wir?

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend. Sie gelten als angenommen, wenn der Auftraggeber ein Angebot/einen Auftrag unterzeichnet, der diese Bedingungen enthält oder eine schriftliche Auftragsbestätigung vor Beginn der Arbeiten erhalten hat. Mündliche oder telefonische Bestätigungen können eine Bestätigung in Textform nicht ersetzen.

2.2 Wir führen die Leistungen wie im Vertrag vereinbart aus. Auftragsänderungen bzw. -erweiterungen haben nur Gültigkeit, wenn sie nach Art und Umfang schriftlich von hierzu autorisierten Personen festgelegt werden.

2.3 Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet, abweichend von der Leistungsbeschreibung Absprachen mit unseren Mitarbeitern zu treffen. Unsere Mitarbeiter sind mit entsprechenden Leistungsbescheiden ausgestattet, die von diesen unbedingt einzuhalten sind. Diesbezügliche Anfragen seitens des Auftraggebers sind ausschließlich an die Geschäftsführung oder eine gleichgestellte Person zu stellen.

3. Was passiert bei Nichtdurchführbarkeit?

3.1 Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, einen Auftrag bzw. eine im Rahmen eines Auftrags wiederkehrende Einzelleistung bis zu 48 Stunden vor Auftragsbeginn zu stornieren, wenn er umgehend einen Ersatztermin mit uns vereinbart.

3.2 Wird kein Ersatztermin seitens des Auftraggebers gewünscht, wird der Auftrag bzw. die wiederkehrende Einzelleistung in Rechnung gestellt. Gleiches gilt, wenn – egal aus welchem Grund – der Auftrag bzw. die Einzelleistung weniger als 48 Stunden seitens des Auftraggebers storniert wird.

3.3 Der Auftraggeber kann bei ihm geplante Urlaube, verbunden mit dem Wunsch nach Pausierung der Reinigungsdienstleistungen, bis zu drei Monate vor Urlaubsantritt anmelden. Die Anmeldung muss schriftlich unter Angabe der Abwesenheitszeiten erfolgen. Liegt keine schriftliche Anmeldung vor, sind wir berechtigt, die vollen nach Vertrag in dieser Zeit anfallenden Reinigungsdienstleistungen in Rechnung zu stellen.

3.4. Soweit wir an der Erbringung der Dienstleistung aus Gründen, die in unserer Sphäre liegen gehindert sind, werden für den Termin keine Kosten in Rechnung gestellt und ein Ersatztermin vereinbart. Für einen solchen Ersatztermin fallen keine zusätzlichen Kosten für den Auftraggeber an. Im Falle einer Absage durch uns erstatten wir keine Kosten, die dem Auftraggeber aufgrund einer anderweitigen Beauftragung Dritter entstehen, es sei denn wir können keinen Ersatztermin angeben.

3.5 Reinigungen, die turnusmäßig auf einen Sonn- oder gesetzlichen Feiertag fallen, fallen ersatzlos aus. Wir bieten grundsätzlich keine Ersatztermine an. Sollte ausnahmsweise und auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers an diesen Tagen eine Reinigung durchgeführt werden, fallen entsprechende Sonderzuschläge an. 

3.6 Unsere Betriebsferien werden auf unserer Internetseite mindestens einen (1) Monat vor Beginn angekündigt. In der Zeit der Betriebsferien findet keine Reinigung statt. Wir stellen keine Urlaubsvertretung oder anderweitigen Ersatz.

4. Welche Preise und Fälligkeiten gelten?

4.1 Es gelten die vertraglich im Leistungsumfang festgelegten Preise.

4.2 Die Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Aufgrund unseres Kleinunternehmerstatus wird die Mehrwertsteuer derzeit in unseren Rechnungen nicht ausgewiesen. Soweit der Kleinunternehmerstatus entfällt, wird die Mehrwertsteuer auf den Rechnungen ausgewiesen werden.

4.3 Preiserhöhungen aufgrund steigender Energiekosten, Inflation o.ä. werden zu einem großen Teil von uns aufgefangen. Gleichwohl können diese Kosten nicht vollständig von uns getragen werden; wir sind daher berechtigt, eigene Kostensteigerungen in diesen Bereichen an den Auftraggeber weiterzugeben. Andere zu sinkenden Kosten auf unserer Seite führende Faktoren werden dabei berücksichtigt. Hierüber sowie über ein sich aus der Preiserhöhung ggfls. ergebendes Sonderkündigungsrecht wird der Auftraggeber rechtzeitig informiert. 

4.4 Die Vergütung ist mit Rechnungsstellung fällig, soweit sich nicht etwas anderes aus dem Angebot, der Auftragsbestätigung oder dem Inhalt der Rechnung ergibt. Die Rechnung ist ohne Abzug fällig.

5. Wie berechnen sich die Preise?

5.1 Wir ermitteln die der Abrechnung zugrunde liegenden Maße entsprechend den Richtlinien für Vergabe und Abrechnung des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereinigerhandwerks.

5.2 Die im Angebot aufgeführten Maße gelten als anerkannt, wenn ihnen nicht unverzüglich widersprochen wird. Eine rückwirkende Änderung der Maße erfolgt nicht. Neu festgestellte Maße berechtigten den Auftraggeber nicht zu Erstattungen oder Nachforderungen

6. Welche Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen gelten?

6.1. Die Vertragslaufzeit richtet sich nach dem vereinbarten Leistungsumfang. Reinigungsleistungen können entweder wiederkehrend im Turnus oder einmal zu erbringen sein

6.2 Der Vertrag beginnt mit Unterzeichnung durch die Vertragsparteien bzw. mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch uns. Er endet im Falle einer einmalig zu erbringenden Reinigungsleistung mit Erreichung des vereinbarten Zwecks, d.h. mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Reinigungsleistungen.

6.3 Bei turnusmäßig wiederkehrenden Reinigungsdienstleistungen beträgt die Kündigungsfrist einen Monat. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Die Kündigung aus wichtigem Grund beliebt hiervon unberührt.

6.4 Soweit in diesem Vertrag nicht anders geregelt, enden die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Parteien mit der Vertragsbeendigung.

7. Wie sind Beschwerden zu melden und was sind die Folgen?

7.1 Soweit Mängel der Werkleistung in Betracht kommen, sind diese seitens des Auftraggebers unverzüglich unter Angabe des Rechnungszeitraums bzw. des Reinigungsmonats schriftlich unter Angabe des Grundes, des Datums und der Uhrzeit sowie des ausführenden Mitarbeiters unter Beifügung von Bildern bei uns anzumelden.

7.2 Mängelrügen, die nach Ingebrauchnahme durch den Auftraggeber oder nach Rechnungsstellung für den betroffenen Zeitraum erfolgen, können von uns nicht mehr akzeptiert oder behoben werden.

7.3 Einmalige Reinigungsdienstleistungen sind umgehend spätestens drei Tage nach der Fertigstellung bzw. der entsprechenden Meldung durch den Auftraggeber abzunehmen. Kommt der Auftraggeber dem nicht nach, gilt die Leistung als abgenommen.

8. Welche Gewährleistungsrechte gelten?

8.1 Es gilt die gesetzliche werkvertragliche Gewährleistung, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.

8.2 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr. Diese kürzere Frist gilt nicht bei grobem Verschulden unsererseits und auch nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Ebenso unberührt bleibt die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

9. Welche Haftungsbestimmungen gelten?

9.1 Nach den gesetzlichen Bestimmungen haften wir uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie Arglist beruhen. Darüber hinaus haften wir uneingeschränkt für Schäden, die von der Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, wie dem Produkthaftungsgesetz, umfasst werden sowie im Fall der Übernahme von Garantien.

9.2 Für solche Schäden, die nicht von Ziffer 9.1 erfasst werden und die durch einfache oder leichte Fahrlässigkeit verursacht werden, haften wir soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung von Vertragspflichten betrifft, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen (sog. Kardinalpflichten). Dabei beschränkt sich unsere Haftung auf die vertragstypischen vorhersehbaren Schäden.

9.3 Im Falle leicht fahrlässiger Verletzungen solcher Vertragspflichten, die weder von Ziffer 9.1 noch 9.2 erfasst werden (sog. unwesentliche Vertragspflichten) haften wir gegenüber Verbrauchern – dies begrenzt auf die vertragstypischen vorhersehbaren Schäden.

9.4 Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Insbesondere übernehmen wir keine Haftung für seitens des Auftraggebers gestellten Reinigungsmaschinen und/oder -mitteln. Es werden von uns auch keine Wartungsarbeiten an diesen durchgeführt.

10. Schlussbestimmungen

10.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

10.2 Gerichtsstand für Vertragspartner, welche keine Verbraucher sind, ist der Sitz des Auftragsnehmers. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Regelungen der ZPO.

10.3 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Textform. Das Formerfordernis kann nicht durch mündliche Vereinbarung, konkludentes Verhalten oder stillschweigend außer Kraft gesetzt werden.

10.4 Vertragssprache ist Deutsch.

10.5 Arbeiten die im Angebot oder im Leistungsverzeichnis nicht berücksichtigt wurden oder zusätzlich anfallen, dürfen zu jeder Zeit als Mehrleistung, Zusatzkosten, Nachtrag, oder Nachberechnung geltend gemacht werden. 







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